Neuigkeiten Dashcams jetzt offiziell zulässig

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Dashcams jetzt zulässig!

Demnächst sind Aufnahmen von Autokameras als Beweis bei Unfällen gestattet. Die Produzenten hoffen nun, dass bald jedes Kfz eine Videokamera (Dashcam) hat.

Es knallt. Ein Blechschaden an der Karosse, und niemand will verantwortlich sein. Solche Verkehrsunfälle könnten demnächst schneller eingeweiht werden, vorausgesetzt, die Fahrzeugführer haben eine eher kleine Fotokamera im Auto, die alles mitfilmt: Aufnahmen solcher beliebten Dashcams sind künftig als Beweismittel vor Strafgericht zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof in Justizgebäude am Wochentag entschlossen (VI ZR 233/17) und damit ein Grundsatzurteil gut steht. Die Produzent freuen sich über das Beschluss, sie erwarten nun zunehmende Umsätze. Auch die Versicherungswirtschaft ist glücklich.

Das Urteil bewältigt Gewissheit. Denn schon seit ein paar Altersjahren findet man selbige Autokameras, die an der Frontscheibe befestigt werden und die Fahrt aufzeichnen. In Russland und Osteuropa benutzen sie inzwischen zahlreiche Autofahrerinnen und Fahrzeuglenker und erstellen Filme. Die Clips belegen oft brutale Unfälle, bei denen die Involvierte klar identifizierbar sind. Millionen Menschen bei der Welt klicken diese Filme auf Die bekannte Platz Youtube an.

Auch darum waren Videomitschnitte von Autokameras bisher als Beweismittel vor Strafgericht häufig unzulässig. Die Gerichte entschieden zwar von Fall zu Fall und mussten wir dabei immer abwägen, das Interesse höher wiegt – die Motivation der Beweissicherung oder der Datenschutz. Das aktuelle BGH-Urteil verändert den Leitfaden zwar nicht per se, hat aber klargestellt, dass es kein umfassendes Beweisverwertungsverbot gibt. Und das führt zu einer widersprüchlichen Begebenheit: Dashcam-Mitschnitte sind demnächst vor Strafgericht erlaubt, auch wenn die Filme unter Datenschutzverstößen entstanden sind.